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FIS Pistenregeln zur Sicherheit auf Südtirols Skipisten

FIS Pistenregeln zur Sicherheit in den Skigebieten in SüdtirolDamit der Skitag auch zum Spaß für die ganze Familie wird, müssen sowohl Pistenflöhe als auch geübte Skifahrer sich an bestimmte Regeln halten, welche Unfälle auf den Skipisten vermeiden und zur Sicherheit aller beitragen. Diese sind in den FIS Pistenregeln zusammengefasst.

Hier die wichtigsten FIS Pistenregeln auf einen Blick:

1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
Alle Skifahrer und Snowboarder müssen sich so verhalten, dass kein anderer gefährdet oder geschädigt wird.

2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Die Geschwindigkeit und Fahrweise müssen seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte angepasst sein.

3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er Skifahrer und Snowboarder, welche vor ihm fahren, nicht gefährdet.

4. Überholen
Überholt werden darf von oben, von rechts oder von links, aber immer nur mit genügend Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen Raum lässt.

5. Einfahren, Losfahren und hangaufwärts Fahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfährt, nach einem Halt wieder losfährt oder hangaufwärts schwingt, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

6. Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt anzuhalten. Sollte ein Skifahrer oder Snowboarder stürzen, so muss er eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

7. Aufstieg und Abstieg
Jeder Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder (zu Fuß) absteigt, muss dafür den Rand der Skipiste benutzen.

8. Beachten der Zeichen
Ein jeder Skifahrer und Snowboarder ist verpflichtet die angebrachten Markierungen zu beachten.

9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder verpflichtet Hilfe zu leisten.

10. Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben, egal ob Zeuge, Beteiligter, verantwortlich oder nicht.

Ein kleines aber wichtiges Detail sei hier noch am Rande erwähnt: Seit Januar 2022 müssen alle Skifahrerinnen und Skifahre im Besitz einer Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten sein.

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